Unsere Dienstleistung können alle Personen mit Steuersitz im Kanton Zürich, welche aufgrund ihrer Mobilitätsbehinderung die öffentlichen Verkehrsmittel nicht erreichen oder nicht in diese einsteigen können und die unten aufgeführten Bedingungen erfüllen, in Anspruch nehmen.
Einkommens-/Vermögensgrenze
Für die Zulassung gelten folgende Einkommens- und Vermögensgrenzen:
Steuerbares Einkommen CHF 80'000.--
Steuerbares Einkommen 100'000.--
Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zu IV/AHV sind in jedem Fall berechtigt.