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Sind Sie IV- oder AHV-bezugsberechtigt? Sind Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt? Ist es Ihnen nicht möglich, die nächste Haltestelle zu erreichen oder in Bus oder Tram einzusteigen?


Dann beantragen Sie den ProMobil-Ausweis!
  • Interessierte im AHV-Alter fordern ihren Antrag für Pro Senectute an.
  • Interessierte im IV-Alter fordern ihren Antrag für Pro Infirmis an.

Antragsformular Pro Senectute
Antragsformular Pro Infirmis
Kunden-Reglement im PDF-Format

Kundenreglement

Ausweis
  • Der ProMobil-Ausweis berechtigt zu Fahrten im ganzen Kanton Zürich mit Taxiunternehmen, die auf der beigelegten Adressliste aufgeführt sind.
  • Damit von den vergünstigten ProMobil-Tarifen profitiert werden kann, muss vor jeder Fahrt der gültige Ausweis vorgezeigt werden. Abgerechnet wird die Fahrt anhand der Kreditkarte, die am Fahrziel ausgefüllt der Taxifahrerin oder dem Taxifahrer zu überreichen ist. Das Ausfüllen kann auch von der Taxifahrerin oder dem Taxifahrer übernommen werden.
  • Wird die Kreditkarte vergessen oder verloren oder ist der Ausweis ungültig, muss der volle Taxitarif bezahlt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
  • Der Ausweis berechtigt auch zu gewissen Fahrten in anderen Regionen der Schweiz. Die örtlichen Tarifbestimmungen sind bei den zuständigen Fahrdiensten erhältlich. Ausserkantonale Dienstleistungen können nur gegen Barzahlung in Anspruch genommen werden. Kreditkarten haben bei diesen Fahrten keine Gültigkeit.

Fahrzweck
  • Die ausgerichteten Subventionen sind für Fahrten im Umkreis von ca. 15 Km bestimmt.
  • Für Fahrten zur Arbeit, zur Schule, in Eingliederungsstätte, Wohnheime oder Kliniken sowie für regelmässige Fahrten in eine Therapie kommen in der Regel andere Kostenträger auf. Dazu zählen beispielsweise die Invalidenversicherung oder die Krankenkasse.
  • Informationen über die Kostenträger sind beim ProMobil-Kundendienst unter der Nummer 044 278 90 00 erhältlich.

Fahrten+Preise
  • Kundinnen und Kunden haben, unabhängig von Alter und Behinderung, Anspruch auf maximal 160 Kreditkarten pro Jahr.
  • Damit kann für einen maximalen Taxiuhrbetrag von jährlich Fr. 4800 gefahren werden.
  • Kosten, die diese Limite übersteigen, werden dem Kunden voll verrechnet.
  • Pro Karte darf nur eine Fahrt abgerechnet werden. Der maximale Bertrag von Fr. 60 darf dabei nicht überschritten werden. Der Mehrpreis kann im Auto bar entrichtet werden, oder es können 2 Kreditkarten abgegeben werden. Der Taxiuhrbetrag wird auf die beiden Karten aufgeteilt.
  • Für jede Fahrt gilt der ZVV-Tarif von Fr. 4.10. Zusätzlich muss ein Selbstbehalt von 15% des Taxiuhrbetrages bezahlt werden.
  • Von einigen Gemeinden werden diese 15% übernommen. Anfragen unter ProMobil 044 278 90 00
  • Die zur Verfügung stehenden Gelder sind sehr knapp bemessen. Die Zuteilung der ProMobil-Kreditkarten muss strikt eingehalten werden.
Wartezeiten
  • Wartezeiten dürfen nicht über die Kreditkarten abgerechnet werden.

Trinkgelder
  • Das Trinkgeld ist im Taxitarif enthalten. Weitergehende Trinkgelder sind freiwillig und gehen zu Lasten der Fahrgäste. Sie dürfen nicht über die ProMobil-Kreditkarte abgerechnet werden.

Hilfeleistungen
  • Bei der Bestellung ist anzugeben, ob ein normales Taxi oder ein Spezialfahrzeug für Rollstuhlfahrerinen oder Rollstuhlfahrer benötigt wird. Es besteht Anspruch auf folgende Hilfeleistungen;
  • Abholen und Bringen zur Haustür oder Wohnungstür.
  • Tragen von Einkaufstaschen und Gepäck.
  • Ein- und Ausladen des Rollstuhls (ohne Zuschlag für Kombifahrzeuge).
  • Weitergehende Leistungen sind meldepflichtig und müssen zum Teil den Fahrgästen berechnet werden.

Begleitpersonen
  • Kundinnen und Kunden von ProMobil haben das Recht, Begleitpersonen mitzunehmen, sofern die Fahrt gemeinsam angetreten und beendet wrid. Den Zweck der Fahrt können nur unsere Kunden bestimmen.

Kontrolle/Missbrauch
  • Missbräuche, wie Umwege, Hin- und Rückfahrten mit nur einer Kreditkarte, Fahrten ohne gültigen Ausweis, Bezahlung von Trinkgeldern über die Kreditkarte oder die Weitergabe von Karten an andere Personen, werden mit der Verrechnung von Mehrkosten geahndet. Im Wiederholungsfall behält sich ProMobil den Ausweisentzug vor.

Bezahlung/Abrechnung
  • Taxifahrten werden durch Aushändigung der Kreditkarte an die Fahrerin oder den Fahrer abgegolten. Eine Barzahlung des Selbstkostenanteils im Fahrzeug ist nicht möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils Ende Monat mit einer entsprechenden Zusammenstellung der Fahrten, zahlbar innert 30 Tage nach Erhalt.
  • Falls die monatliche Belastung kleiner als Fr. 30.00 ist, rechnet ProMobil quartalsweise ab.
  • Beanstandungen der Rechnungen haben innert 10 Tage nach Erhalt beim Kundendienst von ProMobil zu erfolgen.