Willkommen bei der Stiftung ProMobil

Pro­Mo­bil stellt mo­bi­litäts­be­hin­der­ten Men­schen, die in be­schei­de­nen wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­sen le­ben, ein Trans­port­an­ge­bot zu güns­ti­gen Prei­sen zur Ver­fü­gung. Pro­Mo­bil hilft di­rekt und un­kom­pli­ziert, wo an­dere Kos­ten­trä­ger feh­len, vorab im Be­reich von Frei­zeit­fahr­ten. Pro­Mo­bil schafft damit Be­we­gungs­frei­heit, Le­bens­qua­lität und ein Stück mo­bile Gleich­be­rech­ti­gung für Men­schen mit einem Han­di­cap.

Wer wir sind

Pro­Mo­bil ist eine durch den Kan­ton Zürich ge­grün­dete Stif­tung, wel­che den Auf­trag hat, ein An­ge­bot an in­di­vi­du­el­len Trans­port­mög­lich­kei­ten für Men­schen mit einer Mo­bi­litäts­be­hin­de­rung zu ge­währ­leis­ten. Dies als Er­satz für den für Men­schen mit einer Be­hin­de­rung nicht vollstän­dig zugäng­li­chen öf­fent­li­chen Ver­kehr. Das An­ge­bot er­füllt auch eine so­zi­al­po­li­ti­sche Ziel­set­zung, näm­lich die In­te­gra­tion von Men­schen mit einer Be­hin­de­rung in ihr ge­sell­schaft­li­ches und kul­tu­rel­les Um­feld. Es gilt des­halb in ers­ter Linie für Fahr­ten, wel­che in der Frei­zeit un­ter­nom­men wer­den. Für die Fi­nan­zie­rung an­de­rer Arten von Fahr­ten, z.B. zum Ar­beits­platz oder me­di­zi­ni­schen The­ra­pi­en, sind an­dere Kos­ten­trä­ger zu­stän­dig.

Wie wir funktionieren

Pro­Mo­bil bie­tet selbst keine Trans­port­dienste an. Zur Ge­währ­leis­tung des Trans­port­an­ge­bo­tes be­ste­hen für das Ge­biet des gan­zen Kan­tons Zürich Ver­träge mit rund 600 lo­ka­len oder über­re­gio­na­len ge­meinnüt­zi­gen Trans­port­diens­ten oder ge­werb­li­chen Ta­xi­un­ter­neh­men.

Kanton PROMOBIL

Die Kun­din­nen und Kun­den kön­nen sel­ber ent­schei­den, mit wem sie fah­ren möch­ten.
Be­rech­tigt für den Bezug die­ser Fahr­leis­tun­gen sind Per­so­nen mit Mobilitätsbehinderunge deren Ein­kom­men und Ver­mö­gen eine ge­wisse Grenze nicht über­steigt. Die Fahrten erfolgen bargeldlos durch Abgabe einer Kreditkarte an den Fahrer. Der Selbstbehalt wird den Kundinnen und Kunden per Monatsrechnung verrechnet.

​Finanzierung

Pro­Mo­bil wird über jähr­li­che Bei­träge des Kan­to­na­len So­zi­al­am­tes fi­nan­ziert. Ein Leis­tungs­ver­trag zwi­schen Pro­Mo­bil und dem Kan­to­na­len So­zi­al­amt re­gelt die De­tails. Die Ge­mein­den Dü­ben­dorf, Fäl­lan­den, Hoch­fel­den, Neerach, Nie­der­glatt, Wal­li­sel­len sowie die Stadt Zürich, über­neh­men zu­sätz­lich die Selbst­be­halte für ihre Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner.

​Stiftungsrat

Der Stif­tungs­rat ist das oberste Organ der Stif­tung Pro­Mo­bil. Seine Mit­glie­der wer­den durch die Vor­ste­he­rin bzw. den Vor­ste­her der Volks­wirt­schafts­di­rek­tion und der Si­cher­heits­di­rek­tion des Kan­tons Zürich ge­mein­sam be­stimmt. Er setzt sich wie folgt zu­sam­men:

Barbara Franzen, Prä­si­dentin
Kantonsrätin, Zürich
Joe A. Man­ser, Vi­ze­prä­si­dent
Vor­stand der Be­hin­der­ten­kon­fe­renz Kan­ton Zürich
Verena Bieri
Geschäftsleiterin Spitex Knonaueramt
Urs Borer
Ge­mein­de­prä­si­dent Wie­sen­dan­gen
Karin Spy­chi­ger
Bereichsleiterin Pro Senectute Kanton Zürich
Tho­mas Bränd­le
Un­ter­neh­mer
Përparim Avdili
Gemeinderat Stadt Zürich
Marek Gossner
Vertreter Stadt Zürich
Barbara Neff
Vorstand Verband Zürcher Seniorinnen und Senioren

Stiftungsratsausschuss

Dem Stif­tungs­rats­aus­schuss ob­liegt u.a. die Vor­be­rei­tung der Ge­schäfte zu­han­den des Stif­tungs­ra­tes, das Con­trol­ling und die Auf­sicht über die Ge­schäfts­lei­tung von Pro­Mo­bil. Er setzt sich wie folgt zu­sam­men:

Barbara Franzen, Prä­si­dentin
Kantonsrätin, Zürich
Joe A. Man­ser, Vi­ze­prä­si­dent
Vor­stand der Be­hin­der­ten­kon­fe­renz Kan­ton Zürich
Urs Borer
Gemeindepräsident Wiesendangen

Kontrollstelle

Der Stif­tungs­rat wählt je­weils für zwei Jahre eine un­ab­hän­gige und neu­trale Kon­troll­stel­le. Diese prüft Rech­nung, Bi­lanz und Ge­schäft­stätig­keit der Stif­tung nach den ge­setz­li­chen Vor­ga­ben. Bei der Kon­troll­stelle muss es sich um eine an­er­kannte Treu­hand­ge­sell­schaft han­deln. Die BDO AG ist als Kon­troll­stelle für die Jahre 2023/2024 ge­wählt.

​Geschäftstelle

Die Ge­schäfts­lei­tung von Pro­Mo­bil sorgt für den rei­bungs­lo­sen und wirt­schaft­li­chen Ab­lauf der Auf­ga­ben der Stif­tung. Es sind fünf Mit­ar­bei­tende mit einem Pen­sum von total 420 Stel­len­pro­zen­ten be­schäf­tigt. Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Werkstätte Züri­werk sind für die Ver­pa­ckung und den Ver­sand von Kre­dit­kar­ten und Rech­nun­gen quartalsweise tätig. Fol­gende Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter ar­bei­ten auf der Ge­schäfts­stelle von Pro­Mo­bil:

Paul Bruhin

Paul Bruhin

Geschäftsführer

Christine Ebi

Christine Ebi

Office Managerin

Annette Münzing

Annette Münzing

Kundendienst

Andreas Frosch

Andreas Frosch

Buchhaltung

Alessandro Guarnaccia

Alessandro Guarnaccia

Verantwortlicher Support

So unterstützen wir Sie

Sind Sie in Ihrer Mo­bi­lität ein­ge­schränkt? Leben Sie in be­schei­de­nen fi­nan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen? Ist es Ihnen nicht mög­lich, die nächste Hal­te­stelle des öf­fent­li­chen Ver­kehrs zu er­rei­chen oder in Tram oder Bus ein­zu­stei­gen? Als Pro­Mo­bil-Kun­din oder -Kunde er­hal­ten Sie Kre­dit­kar­ten für ver­güns­tigte Fahr­ten im gan­zen Kan­ton Zürich mit den Part­ner-Ta­xi­un­ter­neh­men von Pro­Mo­bil.

In­ter­es­siert? Dann gehen Sie wie folgt vor:

Prü­fen Sie, ob Sie die Be­din­gun­gen für die Nut­zung des Pro­Mo­bil-An­ge­bots er­fül­len.

In­ter­es­sierte im AHV-Al­ter

Für die Zu­las­sung gel­ten fol­gende Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­gren­zen:

  • Per­so­nen im AHV-Al­ter: Steu­er­ba­res Ein­kom­men CHF 50’000.-
  • Ehe­paare im AHV-Al­ter: Steu­er­ba­res Ein­kom­men CHF 59’000.-
  • Vom Ver­mö­gen über CHF 100’000.- wird 1/10 zum Ein­kom­men hin­zu­ge­rech­net.


Sen­den Ihren An­trag an die Pro Se­nec­tute ein:

In­ter­es­sierte im erwerbsfähigen Alter

Für die Zu­las­sung gel­ten fol­gende Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­gren­zen:

  • Per­so­nen im er­werbs­fähi­gen Alter oder El­tern­teile mit be­hin­der­ten Kin­dern:
    Steu­er­ba­res Ein­kom­men CHF 80’000.-
  • Ehe­paare im er­werbs­fähi­gen Alter oder El­tern mit be­hin­der­ten Kin­dern:
    Steu­er­ba­res Ein­kom­men 100’000.-
  • Vom Ver­mö­gen über CHF 100’000.- wird 1/10 zum Ein­kom­men hin­zu­ge­rech­net.


Sen­den Ihren An­trag an Pro In­fir­mis ein:

Informationen zur Handhabung des Ausweises, Kreditkarten, Fahrten und Preisen ersehen Sie im ProMobil-Kundenreglement.

Berechtigung

Un­sere Dienst­leis­tung kön­nen allen erwachsenen Per­so­nen mit Steu­er­sitz im Kan­ton Zürich, wel­che auf­grund ihrer Mo­bi­litäts­be­hin­de­rung die öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel nicht er­rei­chen oder nicht in diese ein­stei­gen kön­nen und die auf­ge­führ­ten finanziellen Be­din­gun­gen er­fül­len, in An­spruch neh­men.


Be­zü­ge­rin­nen und Be­zü­ger von Zu­satz­leis­tun­gen zu IV/AHV sind in jedem Fall be­rech­tigt.


  • Die Mo­bi­litäts­be­hin­de­rung muss durch ein Arzt­zeug­nis bestätigt wer­den und min­des­tens 3 Mo­nate be­tra­gen.

Guthaben und Fahrkosten

Fahrguthaben (Kostendach)

Kun­din­nen und Kun­den sind be­rech­tigt, jähr­lich bargeldlos Fahr­ten, bis zu einem ma­xi­ma­len Ta­xi­uhr­be­trag von 4‘000 Fran­ken (Kostendach), zu be­zie­hen. Bei Neu­an­mel­dung mit Ein­tritt während des Jah­res gilt die­ser Be­trag pro rata. Kos­ten die das Limit über­schrei­ten, wer­den zum vol­len Ta­xi­ta­rif ver­rech­net.

Für jede Fahrt muss nur eine Kreditkarte abgegeben werden. Je nach Länge bzw. Fahrkosten reicht das Kostendach für eine unterschiedliche Zahl von Fahrten.


Wie viele Fahrten sind mit dem Guthaben möglich:

Fahrkosten

Den Kundinnen und Kunden wird ein Grundtarif (ZVV-Tarif 1-2 Zonen) von 4.60 Franken sowie ein Selbst­be­halt von 15% des Ta­xi­uhr­be­trags monatlich in Rech­nung ge­stellt. Je 60 Franken Fahrpreis wird der Grundtarif um 4.60 Franken erhöht. Von ei­ni­gen Städ­ten und Ge­mein­den wird der Selbstbehalt für die Ein­woh­ner über­nom­men (siehe Finanzierung).

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